Vorratsdatenspeicherung
Was ist die Vorratsdatenspeicherung?
Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten erlauben weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren.
Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsrechtlich umstritten, da sie anlasslos in die Grundrechtspositionen sämtlicher Nutzer elektronischer Dienste eingreift. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen.
Quelle: Wikipedia
Kritik
- Die Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
- Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
- Die Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
- Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
- Die Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
- Die Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
- Die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung macht alle Telekommunikationsteilnehmer pauschal zu Verdächtigen.
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