Zensur des Internets in Deutschland
Die Zensur des Internets in Deutschland hat begonnen und ist, wenn es nach der Regierung geht, beschlossene Sache. Am 22. April 2009 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Kinderporno-Sperre. Darin geht es im einzelnen um folgende Punkte:
- Nun würden "alle großen Internetzugangsanbieter" verpflichtet, auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts (BKA) den Zugang zu kinderpornografischen Maßnahmen zu erschweren.
- So werde nun "mindestens" eine Zugangserschwernis über das Domain Name System (DNS) vorgesehen. Generell sei der Entwurf aber "technikoffen" formuliert, sodass Provider auch zusätzliche Sperrmethoden einsetzen könnten. Zudem werde die Stopp-Seite zwingend für alle betroffenen Zugangsanbieter.
- Es bleibe ferner "als Option offen, dass eine Täterermittlung erfolgen kann". So sei etwa "festzustellen, ob jemand wiederholt einschlägige Seiten aufzurufen versuche".
- Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, [..] räumte ein, dass mit dem Vorhaben Kommunikationsströme im Internet im großen Stil kontrolliert werden müssten.
- Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen.
- Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.
- Gegenüber heise online erklärte jetzt Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium, dass man in der Regierung durchaus eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht zieht.
- dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen
- Pläne den Verfassungsschutz mit polizeilichen Befugnissen auszustatten.
- Verdachtsunabhängige Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten (Vorratsdatenspeicherung)
Dem gegenüber steht,...
- Artikel 5 des Grundgesetzes, der besagt, dass keine Zensur stattfindet.
- dass die Technik, mit der die Webseiten geperrt werden sollen, leicht umgangen werden kann.
- dass bei tiefgreifenderen Maßnahmen zur Sperrung der Seiten der gesamte Internetverkehr der Kunden bei den Zugangsprovider überwacht werden müsste.
- die meisten Server mit Kinderpornographie im westlichen Ausland stehen. Es wäre also kein Problem sie vom Netz zu nehmen und die Betreiber zu verfogen.
- dass selbst das LKA München sagt, im Gegensatz zu den verantwortlcihen Politikern, dass es keine Kinderpornoindustrie gibt.
- dass die Listen, der zu sperrenden Seiten, geheim sind, deren Veröffentlichung und deren Überprüfung strafbar ist, so dass niemand mehr kontrollieren kann, welche Seite, aus welchem Grund gesperrt wird.
- dass dem BKA keine unabhängige Kontrollinstanz übergeordnet ist. Das BKA ist Judikative und Exekutive gleichzeitig, was eine Aufhebung der Gewaltenteilung gleich kommt.
- dass die Sperrung der Seiten die Kinderpornographie nicht wirklich bekämpft.
- dass selbst Opfer gegen die Sperre sind.
- die Umkehrung der Unschuldsvermutung.
- dass auch, der Regierung unliebsame Seiten auf der Sperrliste landen können und da sie nicht kontrolliert werden kann, weiß niemand was wirklich gesperrt wird.
- dass Seiten versehentlich auf der Liste landen können.
- dass der Missbrauch nicht wirklich unterbunden wird.
- dass die Kinder noch mals zu politischen Zwecken missbraucht werden.
- dass der Tausch von Kinderpornographie in abgeschlossenen Kreisen und auch über P2P-Netzwerke erfolgt.
- dass Begehrlichkeiten geweckt werden -- nicht nur bei Politikern sondern auch bei Urheberrechtsverletzungen oder illegalem Glücksspiel, so dass es nicht nur um Kinderpornographie geht, wenn es denn überhaupt je um Kinderpornographie ging.
- dass das Material erhalten bleibt.
- dass gegen das Grundgesetz und das Fernmeldegeheimnis verstossen wird.
- die eigene Aussage der Regierungskoalition (CDU/CSU, SPD) vom April 2008:
Die große Koalition will die Bundesregierung auffordern, das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit weltweit durchzusetzen und der Internetzensur entgegentreten. Das geht aus einem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD hervor, den der Bundestag am gestrigen Donnerstag in erster Lesung beriet. Schwarz-Rot moniert in dem Papier, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in vielen Staaten in Gefahr oder gar nicht gegeben sei. Ein zentrales Element einer demokratischen gesellschaftlichen Ordnung werde so unterdrückt.
- Aus Punkt 9 würde sich eine geheime Staatspolizei ergeben.
- 10: Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten haben Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Die Konsequenzen aber sind,...
- da man in den meisten Fällen wohl seine Unschuld nicht beweisen kann, man aber auch versehentlich gesperrte Seiten aufrufen könnte, bei der Nutzung des Internets mehr als eingeschränkt ist.
- dass man keine Links mehr auf seiner Homepage veröffentliche kann, da man mittelbar über Linkketten selbst verantwortlich gemacht werden kann.
- dass zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung nahe zu die totale Überwachung erreicht wurde.
- dass man auch böswillig auf gesperrte Seiten geleitet werden kann.
- Wenn man die Punkte 7 und 8 in Betracht zieht, muss man bei der Nutzung des Internets jeder Zeit damit rechnen sich strafbar zu machen. Da man noch nicht mal weiß, welche Seiten gesperrt werden, hilft es auch nicht "nur bekannte Seiten" aufzurufen.
- Einschränkung der Meinungsfreiheit:
...wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten.
Familienministerin Ursula von der Leyen
Quelle: Welt Online - Von der Leyen plant weitere Internet-Sperren
Und was ist das richtige Maß? Nur noch der Regierung genehme Meinungen? Kleine Bemerkung am Rande: Die Meinungsfreiheit hört da auf, wo andere Menschen beleidigt und angegriffen werden und dieser Grundsatz gilt im realen Leben als auch, natürlich im Internet. Es bedarf also keinerlei zusätzlicher Maßnahmen. Genau, wie bei der Kinderpronografie. Besitz, Verbreitung und Produktion sind strafbar nach deutschem Recht. Man muss es nur durchsetzen, aber dies tut man nicht, in dem man Stoppschilder aufstellt, sondern die Seiten aus dem Netz nimmt. Kurz, das Internet ist eben kein Rechstfreier Raum, wie immer behauptet wird. Das Grundgesetz gilt dort genauso, wie im realen Leben. Und zwar weil das Internet nur ein Übertragungsmedium ist, wie die Post oder das Telefon. Ob ich einen Erpresserbrief per Brief oder per E-Mail verschicke, die Handlung ist in beiden Fällen gleich strafbar.
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